| Grundlagen zum Immobilienerwerb in Ägypten Zur Vorbereitung des Kaufvertrages und der Eintragung im Grundbuch ist es unbedingt zu empfehlen, dass sich der Käufer die vom Verkäufer gemachten Angaben und die zugesicherten Eigenschaften der Immobile durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachweisen lässt. Insbesondere sollte sich der Käufer vorlegen lassen: Einen amtlichen und aktuellen Auszug aus dem Grundbuch, oder sonstige Unterlagen, die die Rechte des Verkäufers belegen, sowie Pläne und Zeichnungen Eine aktuelle Bescheinigung der Steuerbehörden, dass alle im Zusammenhang mit dem Grundstück oder der Wohnung bis zum Zeitpunkt des Verkaufs angefallenen Steuern bezahlt sind Die Baugenehmigungen für das oder die verkauften Gebäude Eine Bescheinigung des Grundbuchamtes, aus der ersichtlich ist, dass das Eigentum des Verkäufers nicht mit Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten oder anderen dinglichen Rechten Dritter belastet ist (“negative pledge certificate”) Eintragung ins Grundbuch Mit dem (vorläufigen) Kaufvertrag geht das Eigentum an der Immobilie noch nicht an den Käufer über, hierzu muß der Erwerb ins Grundbuch eingetragen werden. Grundsätzlich ist dem Käufer zu empfehlen, diesen Antrag unverzüglich nach der Unterzeichnung des vorläufigen Kaufvertrages zu stellen. Der Eingang des Antrages beim Grundbuchamt hat nämlich zur Folge, dass sein Recht auf Eintragung des Eigentums Vorrang vor späteren Anträgen Dritter hat. Dieser Vertrag ist dann von beiden Parteien auf dem Grundbuchamt zu unterzeichnen. Das Grundbuchamt leitet den Antrag an das Liegenschaftsvermessungsamt weiter, dieses besichtigt die Immobilie und vermisst diese, um den steuerlich relevanten Wert festzulegen. Erst danach entscheidet das Grundbuchamt endgültig über den Antrag. Nachdem der Antrag akzeptiert und die Gebühren bezahlt wurden, kommt der endgültige Kaufvertrag zustande, welcher nochmals vom Grundbuchamt überprüft wird. Erst danach bekommt der Vertrag eine Registernummer. Die Gebühren sind in Gesetz Nr. 83/2006 geregelt. Die durchschnittliche Dauer für die komplette Eintragung beträgt 4 bis 8 Monate. Nach Abschluss dieses Verfahrens erhalten Sie Ihr grünes Originaldokument mit blauen Stempeln vom Amt ausgehändigt. Achtung! Nur mit diesem grünen Originaldokument mit blauen Stempeln können Sie sicher sein, dass das Verfahren auch wirklich ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. Wenn möglich sollte der Käufer eine notariell beglaubigte Vollmacht vom Verkäufer einholen, um das Verfahren ohne Mitwirkung des Verkäufers durchführen zu können. |